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Norderstedt: JVA Glasmoor, Grabenöffnung

Herstellung Grabenöffnung

Die Justizbehörde Hamburg (Justizbehörde, Amt für Justizvollzug und Recht, Abteilung Justizvollzug Referat Bau- und Grundstücksangelegenheiten – J12/12) hat die Justizvollzugsanstalt Glasmoor um das Hafthaus III erweitern. Mit der Hafthauserweiterung sind zwei Parkstände hergestellt worden. Im Zuge der Baumaßnahme hat sich herausgestellt, dass eine vorhandene Grabenverrohrung im Bereich der Parkstände entgegen der Ausbaugenehmigung vom Jahr 1983 hergestellt wurde. Im Zuge der o. g. Erweiterungsmaßnahme wurde die vorhandene Grabenverrohrung durch einen Gewässerausbau unter Einhaltung der genehmigten Verrohrungslängen von 1983 wieder hergestellt.
Des Weiteren wurde im Rahmen dieser Maßnahme die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung nach §67 und §68 des Wasserhaushaltsgesetzes erwirkt.

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Auftraggeber

Freie und Hansestadt Hamburg Justizbehörde Amt für Justizvollzug und Recht Abteilung Justizvollzug Referat Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Suhrenkamp 96
22335 Hamburg

Bearbeitungszeitraum

2018 - 2020

Unsere Leistungen

Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1 bis 8
und Leitungskoordination