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Hechthausen: Bundesstrasse 73 (B73) Neubau der Ostebrücke

Planung des Esratzneubaus der Ostebrücke bei Hechthausen im Verlauf der Bundesstraße 73 bei Hechthausen. Der Ersatzneubau wird südlich der vorhandenen Brücke realisiert, da die B73 wegen fehlender Umleitungsmöglichkeiten bis zur Freigabe der neuen Brücke in Betrieb bleiben muss. Die neue Trasse inkl. Brückenrampen hat eine Länge von rund 2,4 km.

Die Bundesstraße 73 verbindet auf der südlichen Elbseite die Landkreise Stade und Cuxhaven mit Hamburg. Die Bundesstraße überquert auf einer Brücke an der Grenze der beiden Landkreise bei Hechthausen den Fluss „Oste“. Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer der Brücke hat 2009 ergeben, dass die von prognostiziert ca. 15.200 Kfz täglich befahrene Brücke bis 2019 durch einen Neubau zu ersetzen sei.
Aufgrund der überregionalen Bedeutung der B 73 kommt ein Ersatzneubau an gleicher Stelle nicht in Frage. Verkehrsuntersuchungen haben ergeben, dass weiträumige Umleitungen nicht in Frage kommen. In der Folge wurde untersucht, ob ein Ersatzneubau nördlich oder südlich des heutigen Standortes zu bevorzugen ist. Unter Bewertung aller zu beachtenden Schutzgüter wurde der südliche Ersatzneubau gewählt.
Mit dem Neubau der Ostebrücke werden durch regelkonforme Rad- und Gehwege gleichzeitig die derzeitigen Defizite für Radfahrende infolge zu schmaler Querschnitte beseitigt.
Die M+O Ingenieurgesellschaft wurde mit der Objektplanung Verkehrsanlagen für den Ersatzneubau, LPH 1 bis 4, beauftragt. Infolge des Ersatzneubaus werden umfangreiche Anpassungen an Regenwasserkanälen und an den Grabensystemen der umliegenden Weide- und Grünflächen erforderlich. Für diese Objekte wurde die M+O Ingenieurgesellschaft ebenfalls mit der Objektplanung beauftragt.

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Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr GB Stade
Harsefelder Straße 2
21660 Stade

Bearbeitungszeitraum

2013 - 2019

Unsere Leistungen

Objektplanung LPH 1-4 für die Objekte Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Regenentwässerung).
Planung eines Radweges, eines Wirtschaftsweges und Verlegung eines Gewässers II. Ordnung inkl. Variantenuntersuchung.